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   BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74   

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https://dejure.org/1975,617
BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74 (https://dejure.org/1975,617)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1975 - V ZR 21/74 (https://dejure.org/1975,617)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1975 - V ZR 21/74 (https://dejure.org/1975,617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückzahlung eines entrichteten Erbbauzinses - Wirksamkeit eines Erbbaurechtsvertrags - Fehlende ministerielle Genehmigung zu dem Vertrag - Nichteintritt einer aufschiebenden Bedingung - Verzugszinsen bei Kenntnis des Vertragsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 158
    Begriff der Bedingung; Abgrenzung von der Rechtsbedingung

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 345
  • NJW 1976, 519
  • MDR 1976, 480
  • DNotZ 1976, 369
  • DB 1976, 385
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 67/72

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74
    Daraus, daß die Erbbauverordnung ein Gesamtrecht an verschiedenen Grundstücken nicht vorsieht, darf nicht auf dessen Unzulässigkeit geschlossen werden (vgl. BGHZ 62, 179 hinsichtlich der insoweit ähnlichen Problematik beim Untererbbaurecht).
  • BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74
    Ein solcher deklaratorischer, lediglich erläuternder Hinweis auf eine vermeintlich kraft Gesetzes bestehende Genehmigungsbedürftigkeit ist rechtlich irrelevant; der Nichtbestand des Genehmigungserfordernisses hat auf die Gültigkeit des Geschäfts keinen Einfluß (Urteile des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 54/60 - WM 1961, 407, 410 und vom 11. März 1959 - V ZR 160/57 - WM 1959, 668).
  • BGH, 11.03.1959 - V ZR 160/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74
    Ein solcher deklaratorischer, lediglich erläuternder Hinweis auf eine vermeintlich kraft Gesetzes bestehende Genehmigungsbedürftigkeit ist rechtlich irrelevant; der Nichtbestand des Genehmigungserfordernisses hat auf die Gültigkeit des Geschäfts keinen Einfluß (Urteile des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 54/60 - WM 1961, 407, 410 und vom 11. März 1959 - V ZR 160/57 - WM 1959, 668).
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 12/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Dies ist zuvörderst abhängig davon, ob das Gesamterbbaurecht der Klägerin an den beiden Parzellen (vgl zur Zulässigkeit eines Gesamterbbaurechts nur BGHZ 65, 345 ff) privilegiertes Vermögen iS des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist.
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Die Ungewißheit, ob sich diese Befugnis bauplanungsrechtlich erwartungsgemäß verwirklichen läßt, ist nicht gleichbedeutend mit einer zur Zeit der Erbbaurechtsbestellung bereits auf Dauer feststehenden rechtlichen Unmöglichkeit baulicher Nutzung (vgl. auch BGHZ 65, 345, vollständig abgedruckt in WM 1976, 271, wo der Senat unausgesprochen schon von der Wirksamkeit eines für Bauerwartungsland bestellten Erbbaurechts ausgegangen ist).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Daß dafürebensowie beim Gesamterbbaurecht (vgl. BGHZ 65, 345 f. = DNotZ 1976, 369 ) ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht, zeigt der vorliegende Fall.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2023 - 13 U 206/22

    Betreiben der Zwangsvollstreckung eines Mitglieds der ungeteilten

    Die F hätte durch die Vereinbarung eines für alle überbauten Grundstücke vereinbarten Gesamterbbaurechtes (zur Zulässigkeit BGH Urt. v. 21.11.1975, V ZR 21/74 = NJW 1976, 519) mit der Erbengemeinschaft D und der Erbengemeinschaft E das Recht zur Errichtung des Gebäudes über Grundstücksgrenzen hinweg ohne die Gefahr einer Zersplitterung der Rechte am Gebäude rechtssicher regeln können.
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Kann aber ein Gesamterbbaurecht an mehreren Grundstücken gebildet werden (ausdrücklich bejahend BGH NJW 1976, 519), muß konsequenterweise auch die Teilung dieses einheitlichen Rechtes in einzelne Wohnungserbbaurechte zulässig sein.
  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 95/89

    Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung an einem Wohnungserbbaurecht ohne

    aa) Es ist heute ganz überwiegend anerkannt, daß ein Erbbaurecht als Gesamtrecht an mehreren Grundstücken begründet werden kann ( BGHZ 65, 345 [= …

    2 Z 64/75|BGH; 10.03.1976; V ZB 15/75|BGH; 21.11.1975; V ZR 21/74">MittBayNot 1976, 65 = DNotZ 1976, 369 ] m. w. N.; OLG Köln Rpfleger 1988, 355 ; a. A. Horber/Demharter § 48 Anm. 3 a; Staudinger/Ring BGB 12. Aufl. § 1 ErbbauVO Rdnr. 22).

  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    aa) Daß ein Gesamterbbaurecht, d. h. ein auf mehreren selbständigen Grundstücken lastendes Erbbaurecht, als solches zulässig ist, ist heute nahezu allgemein anerkannt (vgl. statt vieler BGHZ 65, 345 /346 [= DNotZ 1976, 369 ]; Ingenstau Erbbaurecht 5. Aufl. § 1 Rdnrn. 34 ff.; MünchKomm BGB § 1 ErbbauVO Rdnr. 40 - FN 79 - Haegele/Schöner/ Stöber Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 754; jew., m. weit. Nachw.; a.A. Staudinger BGB 12. Aufl. § 1 ErbbauVO Rdnr. 22); auch die Rechtsprechung des Senats geht hiervon aus (vgl. BayObLGZ 1982, 210 /215 [= MittBayNot 1982, 129/131]).
  • BayObLG, 05.05.1982 - BReg. 2 Z 22/82

    Zum Grundsatz der Erstrangigkeit des Erbbaurechts

    Denn den Beteiligten ist aufgegeben schiedenen, mit dem (Gesamt-)Erbbaurecht (vgl. hierzu worden, ihre rechtlichen Beziehungen, deren Beurteilung Palandt § 1 Erbbau BGHZ 65, 345 /346 [= DNotZ 1976, 369 ]; nach der Gesetzeslage zweifelhaft sein mag, durch eine erst VO Anm. 2) zu belastenden Grundstücken eingetragenen noch abzuschließende Vereinbarung zu regeln.
  • OLG Brandenburg, 26.08.2010 - 12 U 36/10

    Aufhebung eines VOB/B-Werkvertrages: Werklohnanspruch für nicht erbrachte

    Kommt es zu einer einverständlichen Vertragsaufhebung, ohne dass sich die Parteien über deren Folgen einigen, so richten sich die Rechte des Auftragnehmers danach, welche Rechte er im Zeitpunkt der Vertragsaufhebung geltend machen konnte (BGH BauR 2005, S. 735; BauR 1973, S. 319; NJW 1976, S. 519; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1335).
  • OLG Hamm, 27.08.2001 - 22 U 15/01

    Voraussetzungen des Vollzugs eines Erbbaurechtsvertrages

    Die Zulässigkeit der Bildung eines Gesamterbbaurechtes an mehreren Grundstücken wird allgemein bejaht (BGH NJW 1976, 519), ob nun die Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören und das Gesamterbbaurecht durch gleichzeitige Belastung der Grundstücke, Teilung eines Grundstückes oder Erstreckung eines bereits bestehenden Einzelerbbaurechts auf ein weiteres Grundstück erfolgt (Ingenstau aaO Rdn 42; Palandt-Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 1 ErbbRVO Rdn 8).
  • OLG Jena, 12.12.1995 - 6 W 297/95

    Landwirtschaftlicher Betrieb als Gesamterbbaurecht

  • BayObLG, 05.10.1982 - BReg. 2 Z 68/82

    Zum Geschäftswert des Erbbaurechts und des daran bestelltenVorkaufsrechts

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